c) Gab es noch andere wichtige Sitzungen oder Verrichtungen, welche Frau C.________ zu diesem Zeitpunkt zu erledigen hatte? d) Zu welchem Zeitpunkt hat Frau C.________ den Computer aufgestartet und welche Tätigkeiten hat Frau C.________ am besagten Tag sonst noch ausgeführt. e) Es sei Frau E.________ sowie weitere Pflegepersonen, welche am 1. April 2014 im Notfall den Dienst versahen als Zeugen einzuvernehmen. 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, das Strafverfahren auf Urkundendelikte auszudehnen. 3. Die Vorakten seien beizuziehen.