Dagegen erhoben die Beschwerdeführer am 7. Dezember 2017 fristgerecht Beschwerde und beantragten was folgt: 1. Die angefochtene Verfügung vom 24. November 2017 der Vorinstanz sei aufzuheben und die Vorinstanz sei insbesondere anzuweisen, die nachfolgenden Beweise zu erheben (vgl. auch Beweisanträge vom 17. November 2017): a) Zu welchem Zeitpunkt hat Frau Dr. C.________ am fraglichen Montag 7.4.2014 eingestempelt und ausgestempelt? b) Welche Aktivitäten hat Frau Dr. C.________ am besagten Tag (7.4.2014) genau vorgenommen?