3. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die Entschädigung für die amtliche Verteidigung am Ende des Verfahrens fest. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - den Erbengemeinschaften C.________, beide vertreten durch J.________ - dem Straf- und Zivilkläger 1+2, v.d. Rechtsanwalt F.________ - dem Straf- und Zivilkläger 3 - der Straf- und Zivilklägerin 4, v.d. Fürsprecher H.________ - Staatsanwalt I.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft