Bis anhin habe kein Nachweis erbracht werden können, dass er Gelder, welche ihm anvertraut worden wären, nicht für die Zwecke verwendet hätte, für welche er sie erhalten habe oder diese gar für sich selbst verbraucht hätte. Bis heute sei die Staatsanwaltschaft trotz entsprechender Anträge nicht bereit gewesen, das Verfahren gegen ihn einzustellen. Ihm nun auch die Möglichkeit zu nehmen, sich im Verfahren gegen die Aufhebung der Beschlagnahme zu wehren und ihm im weiteren Verfahren zu verunmöglichen, sich als Privatkläger zu konstituieren, sei stossend.