__ geführten Strafverfahrens wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug, evtl. Veruntreuung. Es ist folglich nicht ersichtlich, inwiefern der Beschwerdeführer, wie von ihm geltend gemacht, in seinem eigenen Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen […] M.________ erheben will oder aber das beschlagnahmte Gemälde überhaupt für die ihm von Drittpersonen für den „Rembrandt" anvertrauten Darlehen, gegenüber den Forderungen der weiteren Privatklägern, haften soll.