07.014.001 f.). Das Gemälde lagerte auch nach der Beschlagnahme bei der L.________ AG auf den Namen von N.________ sel. (vgl. Lagerschein L.________ AG, pag. 08.001.282 f.). Für die aus der Lagerung des Gemäldes entstehenden Kosten gemäss Lagervertrag kam weiterhin die Erbengemeinschaft O.________ auf (vgl. Rechnung 80162451 der L.________ AG vom 14. Juni 2016, pag. 07.084.012). Den Beschuldigten, den Privatklägern sowie anderen Verfahrensbeteiligten gewährte die Staatsanwaltschaft am 21. August 2017