Aufgrund dieser gutachterlich empfohlenen stationären Massnahme bestätigte die Beschwerdekammer in ihrem Entscheid BK 17 378 vom 2. Oktober 2017 die Sicherheitshaft, musste doch im damaligen Zeitpunkt ernsthaft damit gerechnet werden, dass das Sachgericht eine freiheitsentziehende Massnahme aussprechen könnte. Aktenkundig ist nun aber auch, dass der sachverständige Gutachter Dr. med. D.________ anlässlich seiner Einvernahme vom 25. August 2017 beim Gericht den Eindruck hinterlassen haben muss, dass die Meinungen über die anzuordnende Massnahme innerhalb des FPD auseinandergehen.