Im Gegenteil gelangt auch der mit dem Zweitgutachten beauftragte Dr. med. F.________ in seinem Gutachten vom 7. Dezember 2017 zum Schluss, dass von einem mittel- und langfristig substanziell hohen Risiko schwerer und schwerster Gewalthandlungen auszugehen sei (Gutachten S. 87, Strafakten PEN 17 158, Ordner 6, pag. 2616).