_, welcher Gutachter beim Institut H.________ ist und im Jahr 2015 ein Erziehungsfähigkeitsgutachten betreffend den Beschwerdeführer gestellt hatte (vgl. Strafakten PEN 17 158, Ordner 4 pag. 1638 bis 1651). E.________ gab zu Protokoll, dass er vom Beschwerdeführer mit den Worten «heute wird abgerechnet» gepackt worden sei. Zudem habe der Beschwerdeführer versucht, ihn auf den Kopf zu schlagen. Nach einem längeren Gerangel/Kampf sei es ihm gelungen, sich zu befreien, er habe sich dabei aber am Arm verletzt (pag. 1605 ff.). Aus der Einver-