Beim Versuch, ihm auszuweichen, wechselte er sogleich die Position, woraufhin sie anhalten musste und aus dem Wagen stieg. Der Beschwerdeführer wollte damit eine Diskussion über das laufende Scheidungsverfahren und insbesondere die Besuchsregelung erzwingen, dies obwohl beim Regierungsstatthalteramt G.________ keine Geschäfte in diesem Zusammenhang hängig waren. Am 27. Februar 2017 rief der Beschwerdeführer auf den Festnetzanschluss der Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Familie an.