Am 9. Oktober 2017 beauftragte das Regionalgericht Dr. med. F.________, Chefarzt forensische Psychiatrie, Psychiatrische Dienste Solothurner Spitäler, mit der Erstellung eines Psychiatrischen Zweitgutachtens (Frist bis 15. Dezember 2017). 1.2 Am 5. September 2017 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Regionalgerichts die Sicherheitshaft um weitere drei Monate. Diesen Entscheid bestätigte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) am 2. Oktober 2017 (Verfahren BK 17 378). Auf eine dagegen erhobene Beschwerde von A._____