Zudem sollen anlässlich dessen Befragung Zweifel an seiner Objektivität aufgekommen sein. Gleichzeitig beschloss das Kollegialgericht die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft). Letzteres erfolgte (u.a.) mit Blick auf Vorfall vom 5. Mai 2017 (Vorfall «E.________»). Am 9. Oktober 2017 beauftragte das Regionalgericht Dr. med. F.________, Chefarzt forensische Psychiatrie, Psychiatrische Dienste Solothurner Spitäler, mit der Erstellung eines Psychiatrischen Zweitgutachtens (Frist bis 15. Dezember 2017).