1. 1.1 Beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Drohung hängig (PEN 17 158). Am 15. Juli 2017 widerrief das Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die bisher angeordneten Ersatzmassnahmen und versetzte den Beschwerdeführer bis zum angesetzten Hauptverhandlungstermin vom 25. August 2017 in Sicherheitshaft. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass A.______