3. Der Beschwerdeführer begründet seine Eingabe wie folgt: Meine Frau musste deswegen sogar schon um 05.00 aus dem Bett, damit sie mich rechtzeitig auf den Bahnhof in C.________ chauffieren konnte. Dafür hatte ich doch noch folgende Auslagen: 2x von D.________ nach C.________ und zurück. Somit 4 Fahren. Dasselbe beim Polizeiposten E.________. 2x Taxi vom Bahnhof zum Gericht und natürlich auch wieder zurück. Und die Bahnbillets von C.________ nach F.________. Meine Auslagen betrugen mindestens CHF 500.-- und dies ohne Ärger, welchen ich damit hatte.