1. Infolge Rückzug des Strafantrags stellte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau am 1. Dezember 2016 das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen übler Nachrede ein. Dem Beschwerdeführer wurde eine Entschädigung von CHF 50.00 ausgerichtet. Dagegen erhob er Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, es seien ihm mindestens CHF 500.00 auszurichten.