am Schlitzli weh gemacht habe. C.________ erzählte ihrerseits anlässlich der Einvernahme «nur», dass der Vater ihr gesagt habe, dass er die Mama mit einem Messer umbringen werde. Die Schilderungen von Frau D.________ leuchten insofern ein, als dass es ansonsten tatsächlich kaum einzusehen wäre, warum der Beschuldigte eine solche Drohung für sich alleine, ganz ohne Forderung aussprechen sollte. Denkbar wäre einzig, dass Herr A.________ auf Grund der ganzen Vorgeschichte derart aufgebracht ist, dass er sich gegenüber seinem eigenen Kind in einer derart verwerflichen Weise äussern würde.