Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 22. Dezember 2016/26. Januar 2017; Einstellung des Verfahrens», erhob die Beschwerdeführerin am 10. Februar 2017 Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 22. Dezember 2017/26. Januar 2017 sei aufzuheben und das Strafverfahren sei weiterzuführen. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen