Am 5. März 2016 reichte die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Drohung ein. In diesem Zusammenhang stellte die Beiständin von C.________ am 24. März 2016 Strafantrag wegen Nötigung. Am 22. Dezember 2016 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten bezüglich sämtlicher Vorwürfe ein. Dagegen, respektive betreffend «Drohung z.N. von D.________, versuchte Nötigung z.N. von C.________; Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 22. Dezember 2016/26. Januar 2017;