1. D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erstattete am 14. März 2015 Anzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität zum Nachteil der gemeinsamen Tochter C.________. In der Folge ordnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord mit Entscheiden vom 22. Mai 2015 respektive vom 16. Juni 2016 aufgrund des schwierigen Verhältnisses zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten eine Kollisionsbeistandschaft für C.________ an. Am 5. März 2016 reichte die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Drohung ein.