treffen von Kindern; Zugang zum Internet; Freizeitverhalten) besonders einlässlich zu prüfen gilt. Insbesondere die letzte Stufe des progressiven Massnahmenvollzugs, das Wohn- und Arbeitsexternat, ermöglicht dem Beschwerdeführer grösstmögliche Freiheiten mit weit weniger engem Kontroll- und Betreuungssetting als in der Institution. Es ist demnach derzeit von einem zeitlichen Rahmen von insgesamt ca. 2-2½ Jahren für diese Lockerungsschritte (Arbeitserprobung, Arbeitsexternat, Wohnexternat, Wohn- und Arbeitsexternat) auszugehen.