Bei weiterhin gutem Verlauf (auch hinsichtlich der therapeutischen Behandlung) wird derzeit für die Absolvierung unbegleiteter Ausgänge und (Übernach- tungs-)Urlaube ab Juli 2018 mit einem zeitlichen Rahmen von ca. 1-1½ Jahren gerechnet. Die weitergehenden Vollzugslockerungen (Arbeitserprobung, Arbeitsexternat, Wohnexternat, Wohn- und Arbeitsexternat) setzen angesichts der bisherigen Kriminalitätsentwicklung des Beschwerdeführers und seines früheren Bewährungsversagens indes eine länger andauernde Überwachungs- und Bewährungsphase voraus.