_ per Anfang März 2018 kann davon ausgegangen werden, dass sich der Beschwerdeführer auch weiterhin motiviert zeigen und engagiert mitarbeiten wird. Es ist daher zu erwarten, dass er die bereits in der C.________(Massnahmeneinrichtung) gewährten, positiv verlaufenen Vollzugslockerungen in der JVA E.________ schnell durchlaufen haben wird und diese entgegen den Befürchtungen des Beschwerdeführers sicher nicht drei Jahre dauern werden (vgl. die Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der Einvernahme von 11. Juni 2018, Z. 93 f., wonach er Personen kenne, welche die begleiteten