29 werden müssen. Von den BVD wurde lediglich hinsichtlich der letzten Progressionsstufe des Wohn- und Arbeitsexternats in zeitlicher Hinsicht konkret ausgeführt, dass davon ausgegangen werden müsse, dass dieses mindestens ein Jahr dauern werde. Die Beschwerdekammer in Strafsachen geht davon aus, dass die JVA E.________ demnächst einen Vollzugsplan mit einem Zeitplan hinsichtlich möglicher Progressionsstufen erstellen wird, sollte dies zwischenzeitlich nicht bereits erfolgt sein (vgl. Art. 75 Abs. 3 StGB i.V.m.