des Einvernahmeprotokolls), ist ihm entgegenzuhalten, dass ihm bislang lediglich begleitete Ausgänge inner- und ausserhalb der Institution sowie unbegleitete Ausgänge innerhalb der Institution gewährt worden sind. Mithin wurden ihm bislang nur vergleichsweise beschränkte Freiheiten eingeräumt. Es ist wichtig zu prüfen, wie sich der Beschwerdeführer verhält, wenn ihm immer mehr Freiheiten zugestanden werden. Der Beschwerdekammer in Strafsachen liegt kein Vollzugsplan der C.________(Massnahmeneinrichtung) oder der JVA E.________ vor. Ein Vollzugsplan der JVA X.___