Die bisherige Kriminalitätsentwicklung zeigt einen problematischen schwergradig chronifizierten Verlauf. Angesichts der einschlägigen Vorgeschichte bedarf es daher einlässlicher Erprobung und Bewährung des Beschwerdeführers in den einzelnen Progressionsschritten. Der Beschwerdeführer befand sich bislang in einem noch sehr geschützten Rahmen (geschlossene Institution bis Anfangs März 2018). Noch anstehend ist ein (erneutes) Bewähren in Ausgängen und Urlauben ausserhalb des Klinikareals, in Übernachtungsurlauben, in der Arbeitserprobung, im Arbeitsexternat, im Wohnexternat sowie im Wohn- und Arbeitsexternat (vgl. dazu auch die Empfehlungen im Gutachten von Prof. Dr. med. Y.______