Begleitete Einzel- und Gruppenausgänge im Areal fanden gemäss Aussagen des Beschwerdeführers täglich statt. Zudem erfolgten ca. sechs begleitete Einzelausgänge ausserhalb des Areals. Die Gruppenausgänge waren wöchentlich. Unbegleitete Ausgänge im Areal nahm der Beschwerdeführer seit Februar 2018 bis zu seiner Versetzung Anfangs März 2018 täglich wahr (vgl. Z. 60 ff. des Protokolls der Einvernahme vom 11. Juni 2018). Die bislang erfolgten Vollzugslockerungen verliefen ohne Zwischenfälle. Seit dem 5. März 2018 befindet sich der Beschwerdeführer im offenen Massnahmenvollzug in der JVA E.________ in der Grundstufe.