vermehrtes Antreffen von Kindern; Freizeitverhalten) seien die Vollzugslockerungen sorgfältig zu planen, vorzubereiten und insbesondere schrittweise durchzuführen sowie zu überwachen und zu erproben. Da in der JVA E.________ ein klar strukturiertes und kleinschrittiges Stufenkonzept bestehe, welches dem Beschwerdeführer ermögliche, die bisherigen Therapiefortschritte sukzessive unter fortschreitenden Öffnungsschritten zu stabilisieren und zu vertiefen, werde die JVA E.________ als geeignete Institution erachtet.