5.11 In der Verfügung betreffend Änderung des Vollzugsortes vom 28. Februar 2018 erwogen die BVD, der Beschwerdeführer weise einen positiven Vollzugs- und Therapieverlauf auf und habe sich durchgehend engagiert, therapiemotiviert und veränderungsbereit gezeigt. Die bisherigen begleiteten Ausgänge seien alle ausnahmslos positiv verlaufen. Bezüglich relevanter Problembereiche habe der Beschwerdeführer ein vertieftes Verständnis zwischen pädosexueller Neigung und Alkoholkonsum zu erlangen vermocht. Hinweise auf Versuche, an Alkohol oder pornografisches Material zu gelangen, seien nicht festzustellen gewesen.