Dies treffe insbesondere für das Wohn- und Arbeitsexternat zu, da dort im Vergleich zu einer Institution das Kontroll- und Betreuungssetting weniger eng sei. So sei insbesondere bei Personen, bei denen eine deliktrelevante Störung durch Alkohol diagnostiziert werde, die leichtere Verfügbarkeit von Alkohol zu beachten. Zusätzlich zur Alkoholproblematik seien im vorliegenden Fall gestützt auf die Ausführungen im Gutachten und die Rückmeldungen der behandelnden Personen weitere Risikofaktoren, nämlich der leichtere Zugang zum Internet und vermehrtes Antreffen von Kindern zu nennen.