Er werde sich folglich noch in den meisten Progressionsstufen (offener Vollzug, unbegleitete Ausgänge/Urlaube, Übernachtungsurlaube, Arbeitsexternat, Wohn- und Arbeitsexternat), welche schrittweise zu durchlaufen seien, bewähren müssen. Dabei müsse in Anbetracht der bisher langsam erzielten Therapiefortschritte mit einer längeren Erprobungsphase pro Progressionsstufe gerechnet werden. Dies treffe insbesondere für das Wohn- und Arbeitsexternat zu, da dort im Vergleich zu einer Institution das Kontroll- und Betreuungssetting weniger eng sei.