5.10 Die BVD hatten in ihrem Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme vom 14. Juni 2017 ausgeführt, aktuell befinde sich der Beschwerdeführer im geschlossenen Vollzug mit begleitet geführten Ausgängen und somit erst in den ersten Stufen eines progressiv geführten Vollzugssystems. Er werde sich folglich noch in den meisten Progressionsstufen (offener Vollzug, unbegleitete Ausgänge/Urlaube, Übernachtungsurlaube, Arbeitsexternat, Wohn- und Arbeitsexternat), welche schrittweise zu durchlaufen seien, bewähren müssen.