und Dipl. psych. Z.________ hatten in ihrem Gutachten vom 29. Juli 2016 hinsichtlich der Gewährung weiterer Progressionen ausgeführt, die Gewährung von teil- oder unbegleiteten Ausgängen/Urlauben sollte vom vorauszusetzenden positiven Verlauf der vorgängig absolvierten begleiteten Lockerungsschritte abhängig gemacht werden. Bei ebenfalls positivem Verlauf von unbe-