_ vom 8. Juni 2018 wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe seit seinem Eintritt Anfangs März 2018 einen guten Start auf der offenen Abteilung gehabt. Er habe sich problemlos ins offene Setting einfügen und sich an sämtliche Regeln halten können. Der Beschwerdeführer gebe an, sich auf die Massnahme einzulassen und an sich zu arbeiten. Inwiefern eine tiefgründige Auseinandersetzung mit sich selbst und seinen Problembereichen gelingen werde und ob er die ihm gebotenen Übungsfelder erfolgreich nutzen könne, werde sich in den nächsten Monaten zeigen. 5.9 Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych.