zeitlich nur sehr schwierig einschätzen». Weiter wurde festgehalten, der Beschwerdeführer habe im Rahmen der Therapie nie den Eindruck vermittelt, dass eine Verlängerung der Massnahme bei ihm zu einer Perspektivenlosigkeit führen könnte oder werde. Es sei aus therapeutischer Sicht nicht ersichtlich, inwieweit die erzielten Therapieerfolge beim Beschwerdeführer durch eine Massnahmenverlängerung gefährdet werden sollten. Im Verlaufsbericht der JVA E.________ vom 8. Juni 2018 wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe seit seinem Eintritt Anfangs März 2018 einen guten Start auf der offenen Abteilung gehabt.