In diesem Zusammenhang würden weitere Lockerungen im Sinne von unbegleiteten Ausgängen als wichtig angesehen, um das Kontaktverhalten des Beschwerdeführers zu beobachten und therapeutisch bearbeiten zu können. Im Bericht der C.________(Massnahmeneinrichtung) vom 11. April 2018 wurde hinsichtlich der Frage des weiteren Massnahmenverlaufs, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, Folgendes ausgeführt: