Im Austrittsbericht der C.________(Massnahmeneinrichtung) vom 19. März 2018 wurde ergänzt, kurz vor dem Austritt hätten sich neue Erfahrungen ergeben, welche die bisherige Deliktshypothese um das Element «sehr hohes Bedürfnis nach und Ansprechbarkeit für Nähe und Zuwendung» erweitere. Die Beibehaltung der antiandrogenen Medikation senke das Risiko erneuter Delinquenz zwar deutlich, doch sollte der stark deliktrelevante Aspekt der hohen Bedürftigkeit und Wunsch nach Nähe und Zuwendung weiter therapeutisch behandelt werden.