Verlangen nach Bier habe der Beschwerdeführer kaum mehr verspürt. Denke er z.B. nach einem stressigen Tag doch einmal an ein Bier, könne er sich gut mit etwas Nichtalkoholischem «belohnen». Unter Berücksichtigung der bislang erzielten Fortschritte und der stets gegebenen Compliance mit bereits eingeleiteten risikosenkenden Begleitmassnahmen (Salvacyl) sowie der Bereitschaft für weitere stützende Massnahmen (Antabus, begleitetes Wohnen etc.) werde ein Übertritt in ein offenes Setting befürwortet. Hinsichtlich Stressmanagement, Umgang mit negativen Emotionen und folglich