In den begleiteten Ausgängen sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen. Trotz der Fortschritte sei zuletzt deutlich geworden, dass beim Beschwerdeführer weiterhin eine hohe Ansprechbarkeit für Nähe und Zuwendung vorgelegen habe, welche er ab einem gewissen Punkt nicht mehr adäquat zu regulieren vermocht habe. Er habe sich unkritisch und idealisierend von seinen Emotionen und Wunschvorstellungen leiten lassen. Konkret sei es ihm schwer gefallen, sich von den Avancen einer erwachsenen, aber deutlich jüngeren Mitpatientin abzugrenzen. Verlangen nach Bier habe der Beschwerdeführer kaum mehr verspürt.