Dem Austrittsbericht der JVA X.________ vom 9. November 2016 lässt sich entnehmen, dass vom Beschwerdeführer zu Beginn seines Aufenthaltes eine sexuelle Motivation für die Delikte geleugnet worden sei. Obwohl Stress in der Beziehung und bei der Arbeit und der daraus resultierende enthemmende Alkoholkonsum als relevante Kontextfaktoren gesehen werden könnten, sei die Hauptmotivation des Beschwerdeführers über Jahre unausgesprochen geblieben.