Diese kann gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________ vom 29. Juli 2016 sowie die aktuellen Therapie- und Vollzugsverlaufsberichte der C.________(Massnahmeneinrichtung) als gegeben erachtet werden. Die JVA E.________ ist eine geeignete offene Massnahmeneinrichtung (vgl. Art. 56 Abs. 6 StGB).