der weiteren Vollzugslockerungsschritte rechtfertigen würde. Eine – ohnehin nicht zuverlässige – Bezifferung eines «sozialverträglichen» Restrisikos erübrigt sich damit. 4.12 Mit Blick auf die aktuellen Verlaufs- und Therapieberichte der C.________(Massnahmeneinrichtung), insbesondere auch den Bericht betreffend die Ergänzungsfragen, sowie das jüngste Gutachten von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________ vom 29. Juli 2016 ist zudem von einer therapeutischen dynamischen Einflussnahme, die zu einer Verbesserung der Legalprognose führt, auszugehen.