20 sofortige bedingte Entlassung wäre für den Beschwerdeführer mit grossen Herausforderungen für die Bewährung verbunden. Insbesondere die freie Verfügbarkeit von Alkohol und die einfache Möglichkeit, mit Kindern in Kontakt zu treten, stellen gewichtige Risikofaktoren für eine Rückfallgefahr dar. Der Beschwerdeführer befindet sich erst seit dem 5. März 2018 in der offen geführten JVA E.________ auf der Grundstufe. Hinreichende Beobachtungs- und Übungsfelder konnten noch nicht installiert und evaluiert werden.