Die dysfunktionale und deliktrelevante Beziehungsgestaltung könne auch ohne Alkoholkonsum zu grenzüberschreitendem Verhalten führen und es wurde angenommen, dass diese die Wahrscheinlichkeit sexueller Übergriffe erhöht habe. Auch insoweit besteht folglich weiterhin therapeutischer Behandlungsbedarf (vgl. ebenso den Verlaufsbericht der JVA E.________ vom 8. Juni 2018, S. 3, wonach die Beziehung als asymmetrisch bezeichnet wurde). Die unkritische und idealisierende Wahrnehmung des Beschwerdeführers bezüglich seiner Beziehung zeigte sich auch anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 11. Juni 2018 (Z. 126 ff.