Im Austrittsbericht der C.________(Massnahmeneinrichtung) vom 19. März 2018 wurde das kürzlich gezeigte Beziehungsverhalten des Beschwerdeführers als kritisch beurteilt und es wurde empfohlen, den stark deliktrelevanten Aspekt der hohen Bedürftigkeit und Wunsch nach Nähe und Zuwendung weiter therapeutisch zu behandeln. Die dysfunktionale und deliktrelevante Beziehungsgestaltung könne auch ohne Alkoholkonsum zu grenzüberschreitendem Verhalten führen und es wurde angenommen, dass diese die Wahrscheinlichkeit sexueller Übergriffe erhöht habe.