Die Arbeit am Umgang mit der Pädophilie und die Installierung eines insoweit adäquaten Risikomanagements konnte erst ab Sommer 2016 resp. mit dem Übertritt in die C.________(Massnahmeneinrichtung) angegangen werden. Nach den Gutachtern besteht insoweit weiterer Behandlungs- und Vertiefungsbedarf. Weiter kommt hinzu, dass auch die erst kurz vor dem Übertritt in die JVA E.________ beim Beschwerdeführer festgestellte unkritische und stark idealisierende Beziehungsgestaltung mit grenzüberschreitendem Verhalten zu einer Mitpa-