Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer an der Hauptverhandlung erwähnten weiteren Auffangnetze (Notfallvertrag, wonach er sich an die freiwillige Mitarbeiterin der Bewährungshilfe wenden kann, wenn er Suchtdruck verspürt; Box mit Foto seines Sohnes, einem Gummiband und einer Chilischote; Z. 96 ff. des Protokolls der Einvernahme vom 11. Juni 2018) ist festzustellen, dass es sich bei all diesen Auffangnetzen um Hilfestellungen handelt, welche vom Beschwerdeführer selbständig in Anspruch genommen werden müssen. Sowohl Alkohol als auch Nikotin stellen grosse Risikofaktoren bei einem Aneurysma dar. Dies muss auch dem Beschwerdeführer bekannt sein.