Frühere Therapien vermochten an diesen Risikoeigenschaften keine nachhaltige Änderung zu bewirken. Der Beschwerdeführer hat sowohl im hands- on- als auch im hands-off-Bereich wiederholt einschlägig delinquiert. Gemäss eigenen Angaben hat der Beschwerdeführer seit seiner Inhaftierung am 16. November 2011, d.h. seit nunmehr mehr als 6 ½ Jahren, keinen Alkohol mehr konsumiert. Dies wurde mittels Tests regelmässig überprüft, welche jeweils negativ ausfielen. Beim vom Regionalgericht erwähnten Datum (16. November 2016) handelt es sich offensichtlich um einen Verschrieb, der auf den Beschluss inhaltlich keinen Einfluss hatte.