Die Gefahr, dass durch hands-off-Delikte der Drang nach hands-on-Delikten und die Versuchung audiovisuell Wahrgenommenes in die Praxis umzusetzen, erhöht werden, ist namentlich bei Personen, welche derartige Handlungen in der Vergangenheit wiederholt tatsächlich vollzogen haben, nicht von der Hand zu weisen (vgl. dazu auch die Ausführungen im Therapie- und Vollzugsverlaufsberichts der C.________(Massnahmeneinrichtung) vom 19. Februar 2018, S. 11 f.). Schliesslich muss berücksichtigt werden, dass die drohenden Delikte (sexuelle Handlungen mit Kindern) von erheblicher Sicherheitsrelevanz sind.