dass im Gutachten von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________ das Risiko erneuter hands-on-Delikte geringer als 50 % eingeschätzt wurde. Dies begründet indes nicht ohne weiteres eine positive Legalprognose. Wie bereits im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 377 vom 10. Oktober 2017 E. 6.2 sowie im Urteil des Bundesgerichts 1B_487/2017 vom 1. Dezember 2017 E. 3.8 ausgeführt worden ist, stellt es eine Rechtsfrage dar, ab wann die Wahrscheinlichkeit einer Rückfallgefahr als erheblich zu bewerten ist.