Im Verlaufsbericht der JVA E.________ vom 8. Juni 2018 wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe sich gut auf die psychotherapeutische Therapiebeziehung einlassen können. Gemäss eigenen Angaben führe er seit Februar 2018 eine platonische Beziehung. Er habe die Frau als Mitpatientin der C.________(Massnahmeneinrichtung) kennengelernt. Die Beziehung scheine aus sozialtherapeutischer Sicht eher asymmetrisch zu sein. Die Initiative für Aufmerksamkeit scheine mehrheitlich vom Beschwerdeführer auszugehen.